Gehaltsblick
ALG 1

ALG 1 Höhe 2026

Viele Arbeitnehmer möchten vor einer drohenden Arbeitslosigkeit wissen, wie hoch ihr Arbeitslosengeld 1 ausfallen könnte. Die Höhe von ALG 1 hängt nicht von einer festen Pauschale ab. Entscheidend sind insbesondere das bisherige Einkommen, die Steuerklasse, Kinder im Haushalt und die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung.

Das Arbeitslosengeld 1 wird von der Agentur für Arbeit auf Grundlage des pauschalierten Nettoentgelts berechnet.

Wie wird ALG 1 berechnet?

Die Berechnung erfolgt nicht anhand des aktuellen Kontostands oder der Miete, sondern auf Basis des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts der Vergangenheit.

Vereinfacht gesagt wird zunächst ein durchschnittliches Bemessungsentgelt ermittelt. Daraus berechnet die Agentur für Arbeit ein pauschaliertes Nettoentgelt.

Auf dieser Grundlage wird anschließend das Arbeitslosengeld berechnet.

Wie viel Prozent des Nettoeinkommens erhält man?

Grundsätzlich gelten folgende Leistungssätze:

  • 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts
  • 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts bei mindestens einem Kind mit Kindergeldanspruch

Deshalb erhalten Personen mit Kindern in der Regel ein höheres Arbeitslosengeld als vergleichbare Arbeitnehmer ohne Kinder.

Wer erhält 67 Prozent?

Der erhöhte Leistungssatz wird gewährt, wenn mindestens ein Kind vorhanden ist, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Dabei muss das Kind nicht zwingend im selben Haushalt leben.

Entscheidend ist der bestehende Kindergeldanspruch.

Beispielrechnung ohne Kind

Beispiel:

Pauschaliertes Nettoentgelt:

2.000 Euro

Leistungssatz:

60 %

Arbeitslosengeld:

2.000 € × 60 % = 1.200 €

In diesem vereinfachten Beispiel würde das monatliche Arbeitslosengeld 1.200 Euro betragen.

Beispielrechnung mit Kind

Beispiel:

Pauschaliertes Nettoentgelt:

2.000 Euro

Leistungssatz:

67 %

Arbeitslosengeld:

2.000 € × 67 % = 1.340 €

Durch den erhöhten Leistungssatz ergibt sich ein höherer monatlicher Anspruch.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • bisheriges Einkommen
  • Steuerklasse
  • Kinder mit Kindergeldanspruch
  • versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten
  • Bemessungszeitraum

Schon kleine Unterschiede können zu einem anderen Auszahlungsbetrag führen.

Spielt die Steuerklasse eine Rolle?

Ja.

Die Steuerklasse kann Einfluss auf das pauschalierte Nettoentgelt haben.

Dadurch kann sich auch die Höhe des Arbeitslosengeldes verändern.

Besonders häufig wird die Frage gestellt, ob ein Wechsel der Steuerklasse Auswirkungen auf ALG 1 haben kann. Dies hängt von der individuellen Situation und dem Zeitpunkt des Wechsels ab.

Wird Vermögen geprüft?

Nein.

Anders als beim Bürgergeld wird bei ALG 1 grundsätzlich kein Vermögen geprüft.

Auch vorhandene Ersparnisse führen normalerweise nicht zum Verlust des Anspruchs.

ALG 1 ist eine Versicherungsleistung und keine bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung.

Wird die Miete berücksichtigt?

Nein.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nicht nach der Miete oder den Wohnkosten.

Werden die eigenen Mittel nicht ausreichend, kann gegebenenfalls zusätzlich Bürgergeld oder Wohngeld relevant werden.

Warum unterscheiden sich Online-Rechner und Bescheide?

Online-Rechner dienen lediglich der Orientierung.

Die endgültige Berechnung erfolgt immer durch die Agentur für Arbeit auf Grundlage der individuellen Daten.

Abweichungen können beispielsweise durch:

  • Steuerklasse
  • Einmalzahlungen
  • Kinder
  • Sonderregelungen

entstehen.

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Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die endgültige Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt ausschließlich durch die Agentur für Arbeit. Die Angaben auf dieser Seite ersetzen keine individuelle Beratung.

Häufig gestellte Fragen

ALG 1 beträgt grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Mit mindestens einem Kind können 67 Prozent gezahlt werden.

Personen mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Nein. Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung. Vermögen wird grundsätzlich nicht geprüft.

Nein. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt nicht von den Wohnkosten ab.

Ja. Mit dem ALG-1-Rechner von Gehaltsblick können Sie eine erste Orientierung erhalten.

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