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Elterngeld-Rechner 2026

Berechnen Sie eine vereinfachte Orientierung für das Basiselterngeld.

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Eingabedaten

Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt

Sind Sie während der Elternzeit teilweise erwerbstätig?

Bei Mehrlingen erhalten Sie einen zusätzlichen Zuschlag

Mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei unter 6 Jahren im Haushalt

Ergebnis

Stand: 2026
Voraussichtliches Basiselterngeld
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Monatlicher Richtwert
Netto vor Geburt-- €
Netto während Elternzeit-- €
Einkommensverlust-- €
Grundbetrag (65%)-- €
Voraussichtliches Basiselterngeld gesamt-- €

Rechtlicher Hinweis

Dieser Rechner berechnet eine vereinfachte Orientierung für das Basiselterngeld. Die verbindliche Berechnung und Festsetzung erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle.

Elterngeld-Rechner 2026 – Anspruch, Höhe und Berechnung einfach erklärt

Das Elterngeld ist eine wichtige staatliche Leistung für frischgebackene Eltern in Deutschland. Es soll den Einkommensverlust ausgleichen, der entsteht, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um sich der Betreuung zu widmen.

Mit unserem Elterngeld-Rechner können Sie schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung Ihres voraussichtlichen Elterngeldanspruchs berechnen. Der Rechner basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen für 2026 und liefert eine realistische Orientierung für Ihre Familienplanung.

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Es wird in der Regel für 12 bis 14 Monate gezahlt und orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Das Ziel ist es, Familien die Möglichkeit zu geben, sich in der ersten Zeit nach der Geburt intensiv um ihr Neugeborenes zu kümmern, ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Es gibt verschiedene Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Unser Rechner konzentriert sich auf das Basiselterngeld, das die am häufigsten gewählte Form ist.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom vorherigen Einkommen ab. In der Regel beträgt es 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro monatlich, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro.

Bei Geringverdienern kann der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent steigen. Umgekehrt sinkt er bei höheren Einkommen. Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  • Zunächst wird das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt ermittelt.
  • Dann wird der Einkommensverlust berechnet, also die Differenz zwischen dem Einkommen vor und während der Elternzeit.
  • Von diesem Einkommensverlust werden in der Regel 65 Prozent als Grundbetrag angesetzt.
  • Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro weiterem Kind.
  • Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent (mindestens 75 Euro), wenn bereits mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben.

Teilzeit während der Elternzeit

Viele Eltern arbeiten während der Elternzeit in Teilzeit weiter. Das ist grundsätzlich erlaubt, solange die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden nicht überschreitet. Das während der Elternzeit erzielte Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt und mindert den Anspruch entsprechend.

Unser Rechner ermöglicht es Ihnen, auch diese Situation durchzuspielen: Geben Sie einfach an, ob Sie während der Elternzeit erwerbstätig sind, und tragen Sie Ihr voraussichtliches Nettoeinkommen ein. So erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihres Elterngeldanspruchs.

Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus

Bei der Geburt von Mehrlingen erhöht sich das Elterngeld um jeweils 300 Euro für jedes weitere Kind. Bei Zwillingen erhalten Sie also 300 Euro zusätzlich, bei Drillingen 600 Euro und so weiter.

Der Geschwisterbonus greift, wenn mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. In diesem Fall erhöht sich das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro monatlich.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Elterngeld, die:

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  • ihr Kind selbst betreuen und erziehen,
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben (maximal 32 Wochenstunden).

Das Elterngeld steht sowohl Arbeitnehmern als auch Selbstständigen, Beamten und erwerbslosen Personen zu.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Basiselterngeld wird für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate gezahlt. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und beiden ein Einkommensverlust entsteht, können sie gemeinsam bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten (Partnermonate).

Bei Alleinerziehenden, die das alleinige Sorgerecht oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, können ebenfalls 14 Monate in Anspruch genommen werden.

Elterngeld beantragen

Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Die Antragstellung kann frühestens ab der Geburt des Kindes erfolgen. Wichtig: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist. Daher sollte der Antrag möglichst zeitnah nach der Geburt gestellt werden.

Für den Antrag benötigen Sie unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate sowie eine Arbeitgeberbescheinigung über die geplante Elternzeit.

Hinweis zur Berechnung

Unser Rechner bietet Ihnen eine vereinfachte, aber realistische Orientierung. Die tatsächliche Höhe des Elterngeldes kann von individuellen Faktoren abhängen, die im Rechner nicht alle abgebildet werden können (z. B. Sonderzahlungen, Krankheitszeiten, Mutterschutz). Die verbindliche Berechnung und Festsetzung erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle.

Aktuelle Werte 2026

Alle Berechnungen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

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