Gehaltsblick

Pendlerpauschale-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

KostenlosAktuelle Werte 2026Keine RegistrierungVerständliche Ergebnisse

Eingabedaten

2026: 0,38 € ab dem 1. Kilometer

km

Kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Anzahl der Tage, an denen Sie zur Arbeitsstätte gefahren sind

Ergebnis

Stand: 2026
Voraussichtliche Pendlerpauschale
Bitte Eingabedaten ausfüllen
Jährlicher Richtwert
Entfernungskilometer-- km
Arbeitstage-- Tage
Kilometersatz-- €
Pendlerpauschale-- €

Rechtlicher Hinweis

Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung zur Pendlerpauschale. Die tatsächliche steuerliche Berücksichtigung erfolgt durch das zuständige Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.

Pendlerpauschale 2026 – Rechner, Berechnung und wichtige Informationen

Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale genannt, ist eine Steuervergünstigung für Arbeitnehmer, die täglich zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendeln. Sie ermöglicht es, die Fahrtkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung anzusetzen und dadurch die Steuerlast zu senken.

Mit unserem Pendlerpauschale-Rechner können Sie schnell und unkompliziert ermitteln, wie viel Steuervorteil Sie aus Ihrem Arbeitsweg ziehen können. Die Berechnung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen für 2026 und liefert einen realistischen Richtwert für Ihre Steuererklärung.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist ein pauschaler Betrag, den das Finanzamt pro Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten anerkennt. Sie gilt unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel – egal ob Sie mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen.

Wichtig ist: Es wird nur die einfache Strecke berücksichtigt, nicht Hin- und Rückweg. Zudem gilt die kürzeste Straßenverbindung als Maßstab, sofern keine verkehrsgünstigere Route genutzt wird.

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Die Berechnung ist relativ einfach: Sie multiplizieren die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der Anzahl der Arbeitstage und dem geltenden Pauschalbetrag pro Kilometer.

Für das Jahr 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. In früheren Jahren gab es eine Staffelung (0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer), diese wurde jedoch vereinheitlicht.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 0,38 Euro pro Entfernungskilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Diese Regelung gilt unabhängig von der Gesamtdistanz und vereinfacht die Berechnung erheblich.

Beispiel: Bei 25 Kilometern Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen pro Jahr ergibt sich eine absetzbare Pendlerpauschale von 2.090 Euro (25 km × 220 Tage × 0,38 €).

Welche Arbeitstage dürfen angesetzt werden?

Grundsätzlich können Sie jeden Tag ansetzen, an dem Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. Das umfasst keine Urlaubstage, Krankheitstage oder Homeoffice-Tage, an denen Sie nicht zur Arbeitsstätte gependelt sind.

Bei einer klassischen Fünf-Tage-Woche kommen viele Arbeitnehmer auf etwa 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr. Teilzeitkräfte setzen entsprechend weniger Tage an.

Gilt die Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte?

Ja, die Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer – unabhängig von Voll- oder Teilzeit. Entscheidend ist allein, wie viele Tage Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind.

Wenn Sie beispielsweise nur an drei Tagen pro Woche arbeiten, setzen Sie entsprechend weniger Arbeitstage an. Die Berechnung pro Kilometer bleibt jedoch gleich.

Homeoffice und Pendlerpauschale

An Tagen, an denen Sie im Homeoffice arbeiten, können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen – da Sie nicht zur Arbeitsstätte gefahren sind. Stattdessen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag) nutzen.

Wenn Sie im hybriden Modell arbeiten (teils Büro, teils Homeoffice), addieren Sie einfach die tatsächlichen Präsenztage und berechnen die Pendlerpauschale entsprechend.

Pendlerpauschale in der Steuererklärung eintragen

Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) unter „Werbungskosten" eingetragen. Dort finden Sie eine eigene Zeile für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Sie müssen angeben: Entfernungskilometer (einfache Strecke), Anzahl der Arbeitstage und gegebenenfalls besondere Umstände wie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Das Finanzamt berechnet dann automatisch die absetzbare Pauschale.

Fazit

Die Pendlerpauschale ist eine der wichtigsten Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer und sollte unbedingt in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mit 0,38 Euro pro Kilometer ab 2026 lohnt sich die Berechnung bereits ab kurzen Arbeitswegen. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihren persönlichen Steuervorteil zu ermitteln und planen Sie Ihre Steuererklärung optimal.

Häufig gestellte Fragen zur Pendlerpauschale

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Ab 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 0,38 Euro pro Entfernungskilometer – ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung (0,30 Euro für die ersten 20 km) entfällt.
Zählt die Hin- und Rückfahrt?
Nein, es zählt nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der Rückweg wird nicht zusätzlich berücksichtigt.
Wie viele Arbeitstage darf ich angeben?
Sie dürfen alle Tage angeben, an denen Sie tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren sind. Das schließt Urlaubstage, Krankheitstage und Homeoffice-Tage aus. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das typischerweise 220–230 Tage pro Jahr.
Kann ich Homeoffice-Tage berücksichtigen?
An Homeoffice-Tagen können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen, da Sie nicht zur Arbeitsstätte gefahren sind. Stattdessen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag nutzen.
Ab welcher Entfernung lohnt sich die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale lohnt sich grundsätzlich ab dem ersten Kilometer. Beachten Sie jedoch, dass Werbungskosten erst ab einem Betrag von über 1.230 Euro jährlich (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) steuerlich wirksam werden. Bei kürzeren Strecken wird dieser Pauschbetrag oft nicht überschritten.
Ist die Pendlerpauschale steuerfrei?
Die Pendlerpauschale ist keine steuerfreie Zahlung, sondern eine Steuervergünstigung. Sie mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und senkt dadurch Ihre Steuerlast. Der tatsächliche Steuervorteil hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Aktuelle Werte 2026

Alle Berechnungen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

100% Datenschutz

Ihre Daten bleiben bei Ihnen. Keine Speicherung, keine Weitergabe.

DIN 5008 kompatibel

Alle Ausgaben und PDF-Exporte im offiziellen DIN 5008 Standard.

Kostenlos & anonym

Alle Rechner sind komplett kostenlos nutzbar – ohne Registrierung.