Pendlerpauschale 2026 – Rechner, Berechnung und wichtige Informationen
Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale genannt, ist eine Steuervergünstigung für Arbeitnehmer, die täglich zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendeln. Sie ermöglicht es, die Fahrtkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung anzusetzen und dadurch die Steuerlast zu senken.
Mit unserem Pendlerpauschale-Rechner können Sie schnell und unkompliziert ermitteln, wie viel Steuervorteil Sie aus Ihrem Arbeitsweg ziehen können. Die Berechnung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen für 2026 und liefert einen realistischen Richtwert für Ihre Steuererklärung.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale ist ein pauschaler Betrag, den das Finanzamt pro Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten anerkennt. Sie gilt unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel – egal ob Sie mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen.
Wichtig ist: Es wird nur die einfache Strecke berücksichtigt, nicht Hin- und Rückweg. Zudem gilt die kürzeste Straßenverbindung als Maßstab, sofern keine verkehrsgünstigere Route genutzt wird.
Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?
Die Berechnung ist relativ einfach: Sie multiplizieren die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der Anzahl der Arbeitstage und dem geltenden Pauschalbetrag pro Kilometer.
Für das Jahr 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. In früheren Jahren gab es eine Staffelung (0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer), diese wurde jedoch vereinheitlicht.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Seit 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 0,38 Euro pro Entfernungskilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Diese Regelung gilt unabhängig von der Gesamtdistanz und vereinfacht die Berechnung erheblich.
Beispiel: Bei 25 Kilometern Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen pro Jahr ergibt sich eine absetzbare Pendlerpauschale von 2.090 Euro (25 km × 220 Tage × 0,38 €).
Welche Arbeitstage dürfen angesetzt werden?
Grundsätzlich können Sie jeden Tag ansetzen, an dem Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. Das umfasst keine Urlaubstage, Krankheitstage oder Homeoffice-Tage, an denen Sie nicht zur Arbeitsstätte gependelt sind.
Bei einer klassischen Fünf-Tage-Woche kommen viele Arbeitnehmer auf etwa 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr. Teilzeitkräfte setzen entsprechend weniger Tage an.
Gilt die Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte?
Ja, die Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer – unabhängig von Voll- oder Teilzeit. Entscheidend ist allein, wie viele Tage Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind.
Wenn Sie beispielsweise nur an drei Tagen pro Woche arbeiten, setzen Sie entsprechend weniger Arbeitstage an. Die Berechnung pro Kilometer bleibt jedoch gleich.
Homeoffice und Pendlerpauschale
An Tagen, an denen Sie im Homeoffice arbeiten, können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen – da Sie nicht zur Arbeitsstätte gefahren sind. Stattdessen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag) nutzen.
Wenn Sie im hybriden Modell arbeiten (teils Büro, teils Homeoffice), addieren Sie einfach die tatsächlichen Präsenztage und berechnen die Pendlerpauschale entsprechend.
Pendlerpauschale in der Steuererklärung eintragen
Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) unter „Werbungskosten" eingetragen. Dort finden Sie eine eigene Zeile für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Sie müssen angeben: Entfernungskilometer (einfache Strecke), Anzahl der Arbeitstage und gegebenenfalls besondere Umstände wie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Das Finanzamt berechnet dann automatisch die absetzbare Pauschale.
Fazit
Die Pendlerpauschale ist eine der wichtigsten Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer und sollte unbedingt in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mit 0,38 Euro pro Kilometer ab 2026 lohnt sich die Berechnung bereits ab kurzen Arbeitswegen. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihren persönlichen Steuervorteil zu ermitteln und planen Sie Ihre Steuererklärung optimal.
