ALG 1 Voraussetzungen 2026
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten.
Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung oder dem Ende eines Arbeitsvertrags, ob sie Anspruch auf ALG 1 haben. Entscheidend sind dabei insbesondere die Arbeitslosigkeit, die persönliche Arbeitslosmeldung und die sogenannte Anwartschaftszeit.
Was ist ALG 1?
Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung. Arbeitnehmer zahlen während einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Bei Arbeitslosigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.
ALG 1 ist nicht mit Bürgergeld zu verwechseln. Während ALG 1 auf vorherigen Versicherungsbeiträgen beruht, handelt es sich beim Bürgergeld um eine steuerfinanzierte Sozialleistung.
Wer hat Anspruch auf ALG 1?
Grundsätzlich müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.
Dazu gehören:
- Arbeitslosigkeit
- persönliche Arbeitslosmeldung
- Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt
- Erfüllung der Anwartschaftszeit
Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Was bedeutet arbeitslos?
Als arbeitslos gilt grundsätzlich, wer:
- keine Beschäftigung hat oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht
- den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht
Wer dauerhaft mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, gilt in der Regel nicht als arbeitslos.
Warum ist die Arbeitslosmeldung wichtig?
Ein Anspruch auf ALG 1 entsteht nicht automatisch.
Betroffene müssen sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden.
Dabei wird zwischen:
- arbeitssuchend melden
- arbeitslos melden
unterschieden. Die Arbeitslosmeldung ist eine wichtige Voraussetzung für den Leistungsbezug.
Was ist die Anwartschaftszeit?
Die Anwartschaftszeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ALG 1.
Grundsätzlich gilt:
Wer innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, erfüllt normalerweise die Anwartschaftszeit.
Dabei können verschiedene versicherungspflichtige Beschäftigungen zusammengerechnet werden.
Welche Beschäftigungen zählen?
Zur Anwartschaftszeit können unter anderem zählen:
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
- bestimmte Zeiten des Krankengeldbezugs
- bestimmte Erziehungszeiten
- freiwillige Weiterversicherung in besonderen Fällen
Nicht jede Tätigkeit führt automatisch zu einem Anspruch.
Minijobs allein begründen normalerweise keinen ALG-1-Anspruch, da hierfür in der Regel keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Reichen 12 Monate Arbeit für ALG 1?
In vielen Fällen ja.
Wer innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann grundsätzlich Anspruch auf ALG 1 haben.
Deshalb ist die Frage:
„Habe ich 12 Monate gearbeitet?"
eine der wichtigsten Fragen bei der Prüfung des Anspruchs.
Kann man trotz Kündigung ALG 1 bekommen?
Ja.
Viele Arbeitnehmer erhalten ALG 1 nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
Allerdings können Sperrzeiten entstehen, wenn Arbeitnehmer ihr Beschäftigungsverhältnis selbst beendet haben oder andere versicherungswidrige Gründe vorliegen.
Ob eine Sperrzeit verhängt wird, hängt immer vom Einzelfall ab.
Können befristete Beschäftigungen berücksichtigt werden?
Ja.
Auch befristete Arbeitsverhältnisse können für die Anwartschaftszeit berücksichtigt werden, sofern Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.
Mehrere Beschäftigungszeiten können zusammengerechnet werden.
Können ältere Arbeitnehmer länger ALG 1 erhalten?
Die Anspruchsdauer hängt von Alter und Versicherungszeiten ab.
Während viele Arbeitslose maximal 12 Monate ALG 1 erhalten können, sind unter bestimmten Voraussetzungen auch längere Bezugszeiten möglich.
Für ältere Arbeitnehmer kann die Anspruchsdauer bis zu 24 Monate betragen.
Wie hoch ist ALG 1?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird individuell berechnet.
Grundsätzlich beträgt ALG 1:
- 60 % des pauschalierten Nettoentgelts
- 67 % bei mindestens einem Kind mit Kindergeldanspruch
Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
ALG 1 Anspruch prüfen
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, hängt von der persönlichen Situation ab.
Mit dem ALG-1-Rechner von Gehaltsblick können Sie kostenlos eine erste Einschätzung erhalten.
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