Bürgergeld Höhe 2026
Viele Menschen suchen nach der Bürgergeld-Höhe 2026, weil sie wissen möchten, wie viel Geld ihnen monatlich zustehen könnte. Eine einzige feste Summe gibt es jedoch nicht für alle. Die tatsächliche Höhe hängt von der persönlichen Situation ab: Regelbedarf, Miete, Heizkosten, Einkommen, Vermögen, Kinder und die Bedarfsgemeinschaft spielen eine wichtige Rolle.
Für 2026 bleiben die Regelbedarfe nach aktuellem Stand unverändert. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten weiterhin 563 Euro Regelbedarf pro Monat. Bei Paaren beträgt der Regelbedarf 506 Euro pro volljähriger Person. Kinder und Jugendliche haben je nach Alter eigene Regelbedarfsstufen.
Wichtig: Der Regelbedarf ist nicht automatisch der gesamte Bürgergeld-Anspruch. Zusätzlich können angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden. Gleichzeitig kann vorhandenes Einkommen den Anspruch verringern.
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelbedarf 2026?
Der Regelbedarf ist der Betrag für den laufenden Lebensunterhalt. Dazu gehören zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsstrom ohne Heizstrom, Mobilität, Telefon, Internet und persönliche Ausgaben.
Für 2026 gelten folgende Regelbedarfe:
| Personengruppe | Regelbedarf 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft | 506 € je Person |
| Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 451 € |
| Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 € |
Diese Beträge betreffen den Regelbedarf. Der tatsächliche monatliche Anspruch kann höher oder niedriger ausfallen, weil Unterkunftskosten, Heizkosten, Einkommen und weitere persönliche Faktoren berücksichtigt werden.
Ist der Regelbedarf der vollständige Bürgergeld-Anspruch?
Nein. Der Regelbedarf ist nur ein Teil der Berechnung. Zum Bürgergeld können zusätzlich angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung kommen. Dazu zählen insbesondere Miete, Nebenkosten und Heizkosten, soweit sie vom Jobcenter als angemessen anerkannt werden.
Deshalb kann eine alleinstehende Person mit 563 Euro Regelbedarf insgesamt deutlich mehr erhalten, wenn zusätzlich angemessene Wohnkosten berücksichtigt werden. Umgekehrt kann der Auszahlungsbetrag niedriger sein, wenn Einkommen vorhanden ist.
Welche Rolle spielen Miete und Heizkosten?
Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind ein wichtiger Bestandteil der Bürgergeld-Berechnung. Das Jobcenter prüft, ob die Wohnkosten angemessen sind. Was als angemessen gilt, hängt vom Wohnort, der Haushaltsgröße und den örtlichen Richtwerten ab. Beispiel: Eine alleinstehende Person in einer kleineren Stadt kann andere angemessene Wohnkosten haben als eine Familie mit Kindern in einer Großstadt. Deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Bürgergeld-Gesamtsumme für alle Haushalte.
Wie beeinflussen Kinder die Bürgergeld-Höhe?
Kinder werden in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Sie haben je nach Alter eigene Regelbedarfe. Für Kinder von 0 bis 5 Jahren gilt ein anderer Bedarf als für Kinder von 6 bis 13 Jahren oder Jugendliche von 14 bis 17 Jahren.
Wichtig ist: Kinder unter 15 Jahren beantragen Bürgergeld normalerweise nicht eigenständig als erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sie können aber Leistungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft erhalten, wenn ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten leistungsberechtigt sind.
Wird Einkommen auf Bürgergeld angerechnet?
Ja. Einkommen kann den Bürgergeld-Anspruch verringern. Dazu zählen zum Beispiel:
- Arbeitslohn
- Einkommen aus Minijob
- Unterhalt
- Kindergeld
- Renten
- Arbeitslosengeld
- sonstige regelmäßige Einnahmen
Nicht jedes Einkommen wird vollständig angerechnet. Bei Erwerbseinkommen können Freibeträge gelten. Deshalb kann sich Arbeit trotz Bürgergeld lohnen, weil ein Teil des Einkommens nicht vollständig vom Anspruch abgezogen wird.
Kann man trotz Arbeit Bürgergeld bekommen?
Ja. Bürgergeld ist nicht nur für arbeitslose Menschen. Auch Erwerbstätige mit geringem Einkommen können Bürgergeld erhalten, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft zu sichern. Diese Personen werden häufig als Aufstocker bezeichnet. Entscheidend ist, ob Einkommen, Wohnkosten, Haushaltsgröße und persönliche Situation zusammen einen Anspruch ergeben.
Beispielrechnung Bürgergeld 2026
Die folgende Beispielrechnung dient nur der Orientierung.
Beispiel: Eine alleinstehende Person lebt allein, hat kein anrechenbares Einkommen und zahlt 500 Euro angemessene Kaltmiete sowie 100 Euro angemessene Heizkosten.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Regelbedarf 2026 | 563 € |
| Angemessene Kaltmiete | 500 € |
| Angemessene Heizkosten | 100 € |
| Gesamtbedarf | 1.163 € |
| Anrechenbares Einkommen | 0 € |
| Möglicher Bürgergeld-Anspruch | 1.163 € |
In diesem vereinfachten Beispiel setzt sich der mögliche Anspruch aus dem Regelbedarf und den angemessenen Wohn- und Heizkosten zusammen. In der Praxis prüft das Jobcenter immer die tatsächlichen Angaben und Nachweise.
Beispiel mit Einkommen
Wenn dieselbe Person Einkommen aus Arbeit oder einem Minijob hat, wird dieses Einkommen teilweise angerechnet. Dadurch sinkt der mögliche Bürgergeld-Anspruch. Gleichzeitig können Freibeträge gelten, sodass nicht das gesamte Einkommen abgezogen wird. Deshalb lässt sich die tatsächliche Bürgergeld-Höhe nur individuell berechnen. Zwei Personen mit gleicher Miete können unterschiedliche Ansprüche haben, wenn Einkommen, Kinder, Mehrbedarf oder weitere Faktoren unterschiedlich sind.
Warum gibt es keine feste Bürgergeld-Höhe für alle?
Es gibt keine einheitliche Bürgergeld-Höhe für alle Menschen, weil jeder Haushalt anders ist. Eine alleinstehende Person, ein Paar, eine Familie mit Kindern oder eine erwerbstätige Person mit geringem Einkommen haben unterschiedliche Bedarfe.
Die wichtigsten Einflussfaktoren sind:
- Regelbedarf
- Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft
- Alter der Kinder
- Miete
- Heizkosten
- Einkommen
- Vermögen
- mögliche Mehrbedarfe
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