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Bürgergeld

Bürgergeld Voraussetzungen 2026

Bürgergeld ist die wichtigste Grundsicherungsleistung in Deutschland. Viele Menschen fragen sich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Bürgergeld zu erhalten. Entscheidend sind vor allem Alter, Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, Wohnsitz in Deutschland sowie Einkommen und Vermögen.

Wer Bürgergeld beziehen möchte, muss grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen nach dem SGB II erfüllen. Dazu gehören insbesondere:

  • gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit
  • Hilfebedürftigkeit
  • Alter von mindestens 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze
  • kein ausreichendes Einkommen oder verwertbares Vermögen zur Deckung des Lebensunterhalts

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich Personen, die in Deutschland leben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Zudem dürfen sie ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder verwertbares Vermögen sichern können.

Die Prüfung erfolgt immer individuell durch das zuständige Jobcenter. Dabei werden die persönlichen Umstände, die Familiensituation sowie vorhandene Einkünfte und Vermögenswerte berücksichtigt.

Was bedeutet erwerbsfähig?

Eine Person gilt grundsätzlich als erwerbsfähig, wenn sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Es ist dabei nicht erforderlich, dass die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich arbeitslos ist.

Auch Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen können erwerbsfähig sein, solange sie noch in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit erfolgt durch das Jobcenter, gegebenenfalls unter Einbeziehung ärztlicher Gutachten.

Was bedeutet hilfebedürftig?

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Das bedeutet, dass weder ausreichendes Einkommen noch verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken.

Zu den berücksichtigten Einkommensarten zählen unter anderem Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Renten und andere regelmäßige Zahlungen. Bei der Vermögensprüfung werden Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilien und andere verwertbare Vermögenswerte betrachtet. Dabei gelten jedoch gesetzlich festgelegte Freibeträge, die nicht angerechnet werden.

Müssen Antragsteller mindestens 15 Jahre alt sein?

Die Altersgrenze von 15 Jahren gilt für Personen, die als erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Anspruch auf Bürgergeld geltend machen möchten. Wer als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter einen Antrag stellt, muss in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein und die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente noch nicht erreicht haben.

Die Regelaltersgrenze richtet sich nach der gesetzlichen Rentenversicherung und liegt derzeit bei 67 Jahren. Personen, die diese Grenze erreichen, haben in der Regel Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, nicht mehr auf Bürgergeld nach dem SGB II.

Bekommen Kinder unter 15 Jahren Bürgergeld?

Ja, Kinder unter 15 Jahren können Leistungen im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft erhalten. Sie stellen normalerweise keinen eigenständigen Antrag als erwerbsfähige Leistungsberechtigte, jedoch werden ihre Bedarfe berücksichtigt, wenn sie mit leistungsberechtigten Eltern oder Erziehungsberechtigten zusammenleben.

Die Leistungen für Kinder werden auf Grundlage ihres Alters und der individuellen Bedarfe berechnet. Das Jobcenter prüft die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft und berücksichtigt alle im Haushalt lebenden Personen, einschließlich Kinder unter 15 Jahren.

Muss man arbeitslos sein?

Nein, Arbeitslosigkeit ist keine zwingende Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld. Auch Personen, die bereits erwerbstätig sind, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, können Bürgergeld erhalten. In diesem Fall spricht man von sogenannten Aufstockern.

Das Jobcenter prüft in diesen Fällen, inwieweit das vorhandene Einkommen den tatsächlichen Bedarf der Bedarfsgemeinschaft deckt. Dabei werden Freibeträge auf das Erwerbseinkommen berücksichtigt, sodass sich Erwerbstätigkeit weiterhin lohnt.

Welche Rolle spielen Einkommen und Vermögen?

Einkommen und Vermögen spielen bei der Prüfung des Bürgergeld-Anspruchs eine zentrale Rolle. Das Jobcenter ermittelt zunächst den individuellen Bedarf der Bedarfsgemeinschaft und prüft dann, inwieweit dieser Bedarf durch vorhandenes Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann.

Nicht jedes Einkommen wird vollständig angerechnet. Insbesondere bei Erwerbseinkommen gelten Freibeträge, die dazu dienen, Anreize zur Arbeitsaufnahme zu erhalten. Auch beim Vermögen gibt es Freibeträge, die vor einer Anrechnung geschützt sind.

Die genaue Höhe der Freibeträge richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und kann sich im Laufe der Zeit ändern. Das Jobcenter informiert im Rahmen der Antragsprüfung über die individuell geltenden Regelungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Antragstellung beim Jobcenter werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Mietvertrag sowie Nachweise über die monatliche Miete
  • Kontoauszüge der letzten Monate
  • Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheide)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z. B. Sparbücher, Depotauszüge)
  • Nachweise über Heiz- und Nebenkosten
  • Nachweise über Kinder oder andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, falls relevant (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunde)

Je nach individueller Situation können weitere Nachweise erforderlich sein. Das Jobcenter informiert während des Antragsverfahrens über die konkret benötigten Unterlagen.

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Der Rechner berücksichtigt die wichtigsten Faktoren wie Haushaltsgröße, Einkommen, Wohnkosten und weitere individuelle Angaben. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen und bietet eine unverbindliche Orientierung.

Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Feststellung des Anspruchs nur durch das zuständige Jobcenter erfolgen kann.

Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch das Jobcenter, eine Sozialberatungsstelle oder eine qualifizierte Rechtsberatung. Die tatsächliche Entscheidung über einen Bürgergeld-Antrag trifft immer das zuständige Jobcenter.

Häufig gestellte Fragen

Bürgergeld können grundsätzlich Personen beantragen, die in Deutschland leben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich Personen, die in Deutschland leben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend durch eigenes Einkommen oder Vermögen sichern können.

Ja. Das Jobcenter prüft alle Einkommensarten. Dabei werden jedoch Freibeträge berücksichtigt, insbesondere bei Erwerbseinkommen, damit sich Arbeit weiterhin lohnt.

Ja. Das Jobcenter prüft Einkommen und Vermögen. Dabei können gesetzliche Freibeträge berücksichtigt werden.

Nein. Auch Erwerbstätige mit geringem Einkommen können Bürgergeld erhalten, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Mit dem Bürgergeld-Rechner von Gehaltsblick können Sie kostenlos eine erste Einschätzung Ihres möglichen Anspruchs berechnen.

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