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Minijob

Minijob Grenze 2026

Der Minijob gehört zu den beliebtesten Beschäftigungsformen in Deutschland. Viele Arbeitnehmer, Studierende, Rentner und Personen mit einem Hauptjob nutzen einen Minijob, um zusätzliches Einkommen zu erzielen.

Eine der häufigsten Fragen lautet:

„Wie viel darf ich im Minijob verdienen?"

Die zulässige Verdienstgrenze ist entscheidend, denn bei einer Überschreitung können andere sozialversicherungsrechtliche Regeln gelten.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung.

Arbeitnehmer zahlen dabei in der Regel nur eingeschränkte Sozialabgaben und erhalten ihr Gehalt meist nahezu vollständig ausgezahlt.

Minijobs werden häufig genutzt von:

  • Studierenden
  • Rentnern
  • Eltern
  • Teilzeitbeschäftigten
  • Arbeitnehmern mit Hauptbeschäftigung

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn.

Im Jahr 2026 gilt die jeweils gesetzlich festgelegte Minijob-Verdienstgrenze.

Entscheidend ist dabei nicht nur der einzelne Monat, sondern auch die Betrachtung des regelmäßigen Jahresverdienstes.

Die aktuelle Grenze kann sich durch Anpassungen des Mindestlohns verändern.

Darf ich die Grenze überschreiten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitungen können zulässig sein.

Dabei gelten jedoch gesetzliche Vorgaben.

Wer regelmäßig über der zulässigen Grenze verdient, verliert in der Regel den Minijob-Status.

Was passiert bei einer dauerhaften Überschreitung?

Wird die zulässige Verdienstgrenze dauerhaft überschritten, kann die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig werden.

Dann können Beiträge anfallen für:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

In diesem Fall liegt häufig kein Minijob mehr vor.

Wie viele Stunden darf man arbeiten?

Für Minijobs gibt es keine feste gesetzliche Stundengrenze.

Die mögliche Arbeitszeit hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab.

Je höher der Stundenlohn ist, desto weniger Stunden können gearbeitet werden, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Mehrere Minijobs können grundsätzlich zusammengerechnet werden.

Die gesamten Einkünfte sind für die Beurteilung relevant.

Wer mehrere Minijobs ausübt, sollte deshalb die Gesamteinnahmen im Blick behalten.

Minijob neben einer Hauptbeschäftigung

Viele Arbeitnehmer üben zusätzlich zu ihrem Hauptjob einen Minijob aus.

In vielen Fällen ist dies möglich.

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt jedoch von der individuellen Situation ab.

Minijob für Rentner

Auch Rentner können grundsätzlich einen Minijob ausüben.

Ein Minijob kann eine Möglichkeit sein, das Einkommen im Ruhestand zu ergänzen.

Je nach persönlicher Situation können besondere Regelungen gelten.

Beispiel

Frau Müller arbeitet neben ihrer Teilzeitstelle zusätzlich in einem Minijob.

Vor Aufnahme der Tätigkeit prüft sie, ob ihr regelmäßiger Verdienst innerhalb der zulässigen Minijob-Grenze liegt.

Dadurch kann sie vermeiden, dass die Beschäftigung später als sozialversicherungspflichtig eingestuft wird.

Minijob-Gehalt berechnen

Mit dem Minijob-Rechner von Gehaltsblick können Sie schnell prüfen, wie sich Verdienst und Abgaben auf Ihren möglichen Auszahlungsbetrag auswirken.

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Hinweis

Die gesetzlichen Regelungen zum Minijob können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und die individuelle Situation des Arbeitnehmers.

Häufig gestellte Fragen

Die Minijob-Grenze richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind gelegentliche Überschreitungen möglich.

Dann kann die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig werden.

Ja. Die Einkünfte aus mehreren Minijobs werden jedoch grundsätzlich zusammengerechnet.

In vielen Fällen ist dies möglich.

Mit dem kostenlosen Minijob-Rechner von Gehaltsblick.

Aktuelle Werte 2026

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